Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter

Jedes Jahr stellt sich die Frage, ob und wie man Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerlich absetzen kann.

Lohnsteuer

Der Lohnsteuer unterliegen nicht nur die Geldbezüge, sondern grundsätzlich auch alle anderen geldwerten Vorteile (Sachbezüge), die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten. Eine Ausnahme davon stellt die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen Sachzuwendungen dar. Für die Lohnsteuerfreiheit ist im Einzelnen folgendes zu beachten: 

  • Sachzuwendungen sind bis maximal EUR 186,00 jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei. Es sind sämtliche Sachgeschenke eines Jahres zusammenzurechnen (z.B. Ostern, Betriebsausflug, Weihnachten, etc.)!
  • Steuerfrei sind nur Sachzuwendungen. Geldzuwendungen sind immer steuerpflichtig. Zu den Sachzuwendungen gehören z.B. Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Auch Autobahnvignetten stellen nach Ansicht des Finanzministeriums Sachzuwendungen dar.
  • Die Sachzuwendung muss eine generelle Zuwendung an die Belegschaft darstellen und darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung aufweisen (z.B. wegen guter Arbeitsleistung, aus Anlass des Geburtstages, der Eheschließung, etc.).
  • Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (z.B. Weihnachtsfeier) ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendung nicht erforderlich. Wird eine solche abgehalten, wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass der geldwerte Vorteil aus der kostenlosen Teilnahme (z.B. für Verpflegung, Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen, Reisen etc.) bis zu EUR 365,00 pro Mitarbeiter im Jahr steuerfrei ist. Auch hier sind sämtliche Betriebsveranstaltungen in einem Jahr zusammenzurechnen.
  • Durch die Corona-Krise können Betriebsveranstaltungen von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter oft nicht stattfinden. Die damit zusammenhängende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer in der Höhe von EUR 365,00 pro Jahr soll aber nicht verloren gehen. Arbeitgeber können daher ihren Mitarbeitern Gutscheine bis max. EUR 365,00 steuerfrei gewähren, wie dies bereits im Vorjahr der Fall war.  Die Gutscheine müssen zwischen November 2021 und Jänner 2022 ausgegeben werden.

Umsatzsteuer

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind lediglich Aufmerksamkeiten. Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht ist, dass für das Geschenk ein gänzlicher oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich war. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten.

Weihnachten Foto erstellt von katemangostar – de.freepik.com

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