Erste Details zur Steuerreform 2022/23

Das BM für Finanzen hat einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform auf der
BMFHomepage
vor kurzem veröffentlicht. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir für Sie herausgegriffen:

  • Senkung der Lohn und Einkommensteuer (2. und 3. Stufe ab 7/2022 bzw. 7/2023)
  • Senkung der Krankenversicherung (um 1,7% bis Monatsbezug EUR 2.500 ab 7/2022)
  • Mitarbeitererfolgsbeteiligung (steuerfrei bis EUR 3.000 ab 2022)
  • Erhöhung Familienbonus Plus
  • Senkung der Körperschaftsteuer (stufenweise auf 24% ab 2023 bzw. 23% ab 2024)
  • Anhebung GWGGrenze (auf EUR 1.000 ab 2023)
  • Investitionsfreibetrag (erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen)
  • Gewinnfreibetrag (erhöhter Grundfreibetrag 15% ab 2022)
  • CO²Bepreisung und Kompensation
  • Regionaler Klimabonus
  • Kryptowährungen (Klarstellung über Besteuerung)

Ein Gesetzesentwurf über die geplante Steuerreform liegt derzeit noch nicht vor. Der weitere Gesetzwerdungsprozess im Parlament bleibt abzuwarten.

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