Erste Details zur Steuerreform 2022/23
Das BM für Finanzen hat einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform auf der
BMF–Homepage vor kurzem veröffentlicht. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir für Sie herausgegriffen:
- Senkung der Lohn– und Einkommensteuer (2. und 3. Stufe ab 7/2022 bzw. 7/2023)
- Senkung der Krankenversicherung (um 1,7% bis Monatsbezug EUR 2.500 ab 7/2022)
- Mitarbeitererfolgsbeteiligung (steuerfrei bis EUR 3.000 ab 2022)
- Erhöhung Familienbonus Plus
- Senkung der Körperschaftsteuer (stufenweise auf 24% ab 2023 bzw. 23% ab 2024)
- Anhebung GWG–Grenze (auf EUR 1.000 ab 2023)
- Investitionsfreibetrag (erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen)
- Gewinnfreibetrag (erhöhter Grundfreibetrag 15% ab 2022)
- CO²–Bepreisung und Kompensation
- Regionaler Klimabonus
- Kryptowährungen (Klarstellung über Besteuerung)
Ein Gesetzesentwurf über die geplante Steuerreform liegt derzeit noch nicht vor. Der weitere Gesetzwerdungsprozess im Parlament bleibt abzuwarten.
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