Einreichfrist der Jahresabschlüsse 2020

Nach dem geltenden gesellschaftsrechtlichen COVID 19-Gesetz gilt für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 ausnahmsweise eine verlängerte Frist von 12 Monaten. Jahresabschlüsse mit Regelbilanzstichtag 31.12.2020 können daher bis spätestens am 31.12.2021 beim Firmenbuch eingereicht werden. Achtung! Für alle Jahresabschlüsse mit Stichtagen nach dem 31.12.2020 kommt die reguläre 9-monatige Offenlegungsfrist zur Anwendung.

Wird die zeitgerechte Einrechung unterlassen, so drohen den gesetzlichen Vertetern Zwangsstrafen (ohne vorherige Ankündigung). Diese betragen in der Regel EUR 700,00 bis EUR 3.600,00 bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften EUR 350,00 bis EUR 1.800,00.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Offenlegung [email protected] !

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