Beilagen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Im Falle einer höheren Rückerstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung – in der Regel ab 5.000 EUR – ergeht oft ein Ergänzungsansuchen des Finanzamtes. Die Behörde überprüft die geltend gemachten Vorsteuern anhand der Rechnungen. Bis diese gesammelt, übermittelt, überprüft und schließlich die Rückerstattung dem Steuerkonto gutgeschrieben wird, vergehen oft Wochen. Um diesen langwierigen Prozess zu vermeiden, besteht ab sofort die Möglichkeit, Unterlagen der Umsatzsteuervoranmeldung beizulegen. Nutzen Sie diese neue Funktion im Finanzonline, um die Bearbeitungszeit solcher UVA’s zu verkürzen!

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