Ausfallsbonus Februar und Mai 2021 nachholen!

Die Antragsfristen für die Ausfallsboni Februar bzw. Mai 2021 wurden in einigen Fällen versäumt, da diese auf einen Samstag (15.05.) bzw. Sonntag (15.08.) fielen. Da es bei den COFAG-Zuschüssen nicht auf Werktagen abgestellt wird, war die Beantragung am nächstfolgenden Montag nicht mehr möglich.

Nun hat die COFAG gemeinsam mit dem BMF eine einmalige Lösung für diese Fälle geschaffen.

Für jene Fälle, wo bisher noch keine Kontaktaufnahme mit der COFAG erfolgte und somit der COFAG noch nicht bekannt sind, kann eine Meldung spätestens bis 18. Februar 2022 per Mail an [email protected] erstattet werden:

  • „AUS FEBRUAR Frist versäumt, Antragsfrist an einem Wochenende“ oder
  • „AUS MAI Frist versäumt, Antragsfrist an einem Wochenende“

Für jeden Antragszeitraum ist ein gesondertes Mail erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Nachmeldung die absolut letzte Möglichkeit für die Beantragung der Ausfallsboni Februar und Mai sein wird. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass diese Frist eingehalten werden kann! Ein Nachholen von versäumten Anträgen für alle anderen Monate ist ausnahmslos nicht möglich.

Noch Fragen dazu? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter [email protected] oder unter +43 699 190 100 21!

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