Arbeitnehmerveranlagung 2023

Ab heute (4. Jänner 2024) können Arbeitnehmerveranlagungen für das Kalenderjahr 2023 eingereicht werden. Die Finanz erlässt den Steuerbescheid allerdings erst, wenn alle Lohnzettel und Meldungen vom Arbeitgeber oder von sonstigen auszahlenden Stellen, wie bspw. ÖGK und AMS, übermittelt wurden. Der gesetzliche Abgabetermin für den Arbeitgeber ist heuer der 29. Februar 2024. Daher empfehlen wir, mit der Erstellung und Einreichung ein bisschen noch zu warten. Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Image by yanalya on Freepik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ten − 4 =