Wegfall begünstiger USt-Steuersatz 5% ab Jänner 2022
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des begünstigten USt-Satzes von 5 % per 31.12.2021 stellt sich nun die Frage, wie solche Umsätze in der UVA Jänner 2022 zu berücksichtigen sind.
Dies ist insbesondere für Einnahmen-Ausgaben-Rechner / Umsatzsteuer-IST-Besteuerer relevant, welche die Rechnungen noch vor Jahreswechsel mit 5% ausgestellt haben, der Zahlungseingang aber ins neue Jahr fällt. Im UVA-Formular U 30 ab Jänner 2022 ist nämlich für den USt-Satz von 5% keine Position mehr vorhanden.
Das BM für Finanzen erteilte auf Anfrage der Kammer der Steuerberater die Auskunft, dass der aufgrund der Änderung des Steuersatzes zu berücksichtigende Betrag in der Kennzahl 090 (sonstige Berichtigungen) zu erfassen ist. Das heißt, die Nettoumsätze sind bei den 10%-igen Umsätzen zu erklären und die Korrektur erfolgt über KZ 090.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung der UVA, kontaktieren Sie uns!
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