Steuerreform 2022/23 – Kryptowährungen

Durch die ökosoziale Steuerreform 2022/23 wird die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich auf den Kopf gestellt. Laut Ministerratsvortrag von Anfang Oktober 2021 sollen nämlich Krypto-Assets durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung als Kapitalvermögen qualifiziert werden.

Ende der 1-jährigen Spekulationsfrist

Im Moment sind Krypto-Assets einer Privatperson der Einkunftsart „sonstige Einkünfte“ zugeordnet; etwaige Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch sind daher nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Die Klassifizierung als Kapitalvermögen bringt mit sich, dass diese Spekulationsfrist wegfällt. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets sind dann stets steuerpflichtig.

Übergangsregelung?

Es ist im Moment noch unklar, ob es zu einer Übergangsregelung kommt, wie es bei der Neuregelung der Besteuerung vom Kapitalvermögen 2012 der Fall war. Möglich wäre die bekannte Unterscheidung zwischen Altvermögen (Anschaffungen vor dem 1.1.2022) und Neuvermögen (Anschaffungen nach dem 1.1.2022). Das Altvermögen wäre dann nach der aktuellen Gesetzeslage zu versteuern.

Tipp!

Unabhängig von der weiteren Gesetzeswerdung könnte eine Gewinnrealisierung vor dem 31.12.2021 vorteilhaft sein, wenn die Spekulationsfrist bereits verstrichen ist. Dann können wenigstens die bisher eingetretenen Wertsteigerungen steuerfrei realisiert werden.

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