Informationen zu Kurzarbeit

Aufgrund der aktuellen Situation kommt es leider wieder vermehrt zu Kurzarbeit. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir uns derzeit in der Phase 5 der Kurzarbeit befinden. Das bedeutet, dass sich für die kommende Kurzarbeit die Vorschriften an der Phase 5 orientieren.

Die Frist zur Antragstellung für Unternehmen in Oberösterreich, die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 15.11. und 05.12.2021 beginnen, endet mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens daher mit Ablauf des 19.12.2021.

Die Frist für alle anderen Unternehmen, die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 22.11. und 01.12.2021 beginnen, endet ebenso mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens also am 15.12.2021.

Die Verpflichtung, die wirtschaftliche Begründung durch einen WT bestätigen zu lassen, entfällt für Unternehmen, welche

  • Kurzarbeit für den Zeitraum 22.11. bis 01.12.2021 (in Oberösterreich 15.11. bis 05.12.2021) beantragen oder
  • bestimmten ÖNACE 2008 Klassifikationen angehören (näheres dazu auf der Homepage des AMS)

Wir sind gerne für Sie da falls Sie Fragen zur Kurzarbeit haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen!

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