Fristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz

Das Finanzministerium hat kürzlich mit BGBl. II Nr. 159/2022 eine Verordnung zur Verlängerung der Antragsfrist betreffend FKZ 800.000 und Verlustersatz veröffentlicht. Bekanntlich war der letztmögliche Antragstermin der 31. März 2022. Nun wurde dies nachträglich abgeändert. Die Verordnung legt folgendes fest:

  • Verlängerung der Antragsfrist für Bezieher eines Vorschusses auf FKZ 800.000, die nicht
    fristgerecht einen Antrag auf einen FKZ 800.000 gestellt haben
  • Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des FKZ 800.000 für Unternehmen, die
    bereits die erste Tranche bezogen haben
  • Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die
    bereits die erste Tranche bezogen haben

Sämtliche Anträge können im Zeitraum 25. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 eingebracht
werden.
Innerhalb derselben Frist können bestimmte Anträge auch abgeändert werden.

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