Finanzamt Österreich neuer IBAN
Per 1.1.2021 wurde die Finanzverwaltung grundlegend neu strukturiert. Im Prinzip ist aus den bisherigen Finanzämtern ein großer Moloch, das Finanzamt Österreich, geworden. Dieses hat quer durch das Land verschiedene Dienststellen, welche mehr oder minder aus der Zusammenlegung von den altbekannten Finanzämtern entstanden sind. Bei einigen Dienststellen änderten sich folglich auch die Bankverbindungen. Kürzlich hat das BM für Finanzen ein Info-Schreiben rausgeschickt, da es noch immer eine erhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt wird. Bis dato hat die BAWAG PSK diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
Bitte kontrollieren Sie daher Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN! Diese finden Sie unter https://news.ksw.or.at/download/fachinformation/-3oFQOkyITqBtExlFHM3tA%7C%7C
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