Aus für die „kalte Progression“
Die aktuelle Teuerungsrate bringt auch etwas Gutes mit sich – der sperrige Beamtenbegriff „kalte Progression“ gehört bald der Vergangenheit an. Das BM für Finanzen hat nämlich die entsprechenden Entwürfe „Teuerungs-Entlastungspaket II“ und „Progressionsberichtsverordnung“ in die Begutachtung bis Ende August geschickt. Damit soll der bisher fixe Einkommensteuertarif an die Inflationsrate angepasst und so der Effekt der „kalten Progression“ begegnet werden. Die Änderungen sollen mit Anfang 2023 in Kraft treten.
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