AMS – Kurzarbeit Durchführungsbericht

Das Arbeitsmarktservice hat die Kammer der Steuerberater informiert, dass es im Rahmen der Fertigstellung aller Kurzarbeitsprojekte noch auf eine Reihe von Durchführungsberichten wartet. Diese sind über das eAMS Konto dringlich zu übermitteln.


Zur Erinnerung: diese wären bis längstens dem 28. des Folgemonats nach Ende der einzuhaltenden Behaltefrist, automatisch und ohne Aufforderung, zu übermitteln gewesen. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, ersucht das Arbeitsmarktservice, dies nun unverzüglich nachzuholen, andernfalls erfolgt eine Rückforderung der bewilligten/ausbezahlten Fördermittel (da ein rudimentärer Bestandteil der Fördervereinbarung sonst als nicht erfüllt gilt). Bitte sichten Sie regelmäßig die eAMS Konten auf Nachrichten, denn es wird aus Datenschutzgründen ausschließlich auf diesem Weg zu Projekten kommuniziert.

In Fällen einer Reduktion des Beschäftigtenstandes weist das AMS ebenso darauf hin, dass dies nur mit Einwilligung der zuständigen Fachgewerkschaft zulässig wäre, die in solchen Fällen dem Durchführungsbericht vor Übermittlung zustimmen muss. Dies gilt für nicht zulässige Reduktionen. Nicht betroffen sind eine Reihe von akzeptierten Austritten, zum Beispiel:
– DienstnehmerIn hat selbst gekündigt
– Pension
– Karenz
– Todesfall
In allen Fällen einer Reduktion ist dem AMS eine diesbezügliche Begründung im Zuge der Übermittlung des Durchführungsberichtes mit allen notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

Nehmen Sie Kontakt mit uns für weitere Informationen auf!

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